Der Schelladler – eine zunehmend gefährdete Art
Einsatz für den Schutz des Schelladlers
Naturschutzrecht erschwert die Sache
Naturschutzrecht erschwert die Sache
So sieht beispielsweise die nationale Gesetzgebung Folgendes vor: Gebiete, auf denen die Schelladler leben müssen erst ordnungsgemäß inspiziert und ausreichend dokumentiert werden, bevor alle betroffenen staatlichen Behörden und Institutionen es genehmigen, das Gebiet von einem „Verwaltungsbereich“ zu einem „besonders geschützten Gebiet“ umzuwandeln.
Aufgrund dieses Verwaltungsaufwands kann es bis zu neun Monate dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist. In der Zwischenzeit sind die Gebiete, in denen die Adler leben, in keiner Weise geschützt.
FSC-Anforderungen inspirieren Forstmanager zum Handeln
FSC-Anforderungen inspirieren Forstmanager zum Handeln
Die für das Gebiet Stolin verantwortlichen Forstmanager setzten Maßnahmen um, damit die Wälder und die gefährdeten Tiere geschützt werden. Sie sind Mitglied der FSC-Gruppenzertifizierung des Brest State Forest Management Board (FSC-C003988). Die Stolinverwaltung arbeitet Hand in Hand mit Freiwilligen und NGOs zusammen. Geschützt werden die Schelladler, indem die Gebiete, in denen sie leben, von der Forstwirtschaft ausgeschlossen werden, bis der Staat sie offiziell als besondere Schutzgebiete anerkennt.
Schutzmaßnahmen in Aktion
Schutzmaßnahmen in Aktion
Vor kurzem organisierten die beiden Partner gemeinsam mit dem FSC Weißrussland eine Tour für weißrussische Medien, um den Schutz der Population des Adlers auf dem Territorium des Stolin-Waldes zu untersuchen. Dort konnten die Journalisten die Schutzmaßnahmen in Aktion sehen und das Nest einer der seltensten Vogelarten des Landes beobachten.
Durch die Anwendung der FSC-Anforderungen gehen die Forstmanager über das verantwortungsbewusste Handeln bei der Bewirtschaftung von Wäldern und der Erhaltung seltener Arten im Einklang mit der staatlichen Gesetzgebung hinaus. Sie zeigen auch ihr Engagement für eine breitere Gesellschaft und zukünftige Generationen.
Impressum
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Postfach 5810
79026 Freiburg im Breisgau
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